Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur im Land Brandenburg
Dipl.-Ing.Thomas Millgramm
Sachverständiger für Grundstücksbewertung
Vermessung und Geoinformation

Amtlicher Lageplan

Um ein Bauprojekt erfolgreich umsetzen zu können, benötigt es die Expertise eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs. Dieser ist unter anderem berechtigt, Amtliche Lagepläne zu erstellen, welche eine Grundvoraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung sind. Um einen reibungslosen Ablauf eines Bauvorhabens zu garantieren, wird der öffentlich bestellte Vermessungsingenieur an weiteren Stellen des Projekts benötigt. Nachfolgend werden die einzelnen Positionen näher erläutert:

Der Amtliche Lageplan

Der Amtliche Lageplan ist einer der wichtigsten Bestandteile für die Umsetzung Ihres Bauvorhabens und  Teil der Baugenehmigung.

Der Amtliche Lageplan wird durch den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur angefertigt. Dabei ist er berechtigt,  die Grenzen des zu bebauenden Grundstücks und der näheren Umgebung zu untersuchen und die Topographie des Grundstücks aufzumessen. Die brandenburgische Bauvorlagenverordnung regelt dabei, welche Angaben im Amtlichen Lageplan enthalten sein müssen. Dazu zählt unter anderem die angrenzende Verkehrsfläche,  die Höhenlage des gesamten Grundstücks und der Verkehrsflächen, auf dem Grundstück befindliche bauliche Anlagen sowie baurechtliche Angaben und eventuelle Festsetzungen aus einem Bebauungsplan.

Auf Grundlage des angefertigten amtlichen Lageplans  wird das Bauvorhaben von einem Planungsbüro in die Planungsunterlagen eingezeichnet. Dabei kann der öffentlich bestellte Vermessungsingenieur diesen vom Planungsbüro vorgegebenen Planungsentwurf in den Amtlichen Lageplan eintragen, was als Projekteintragung bezeichnet wird. Neben der Lage des neuen Bauvorhabens sind in dem Projekteintrag mögliche neue befestigte Flächen zu sehen (Zufahrt), PKW-Stellplätze und die neu entstandenen Abstandsflächen.

Nach Erteilung der Baugenehmigung führen wir die Absteckung Ihres Bauvorhabens durch.

Die Absteckung

Die Absteckung dient der Überführung des genehmigten Bauprojekts in die Örtlichkeit. Dabei wird in Grob- und Feinabsteckung unterschieden. Bei der Grobabsteckung werden die geplanten Gebäudeecken mit Hilfe von Holzpflöcken angezeigt, um dem Baubetrieb das Ausmaß für eventuelle Erdarbeiten eindeutig darzustellen.

Nach Abschluss der Erdarbeiten folgt die Feinabsteckung. Im Normalfall werden dabei die Gebäudeaußenkanten durch Nägel auf Schnurgerüsten (Holzgestell) angezeigt. Durch eine über die Nägel gespannte Schnur können die Hausecken sichtbar gemacht werden. Außerdem können die Schnurgerüste auf die geplante Fertigfußbodenhöhe gesetzt werden. Dies  gewährleistet, dass das Projekt mit der geforderten Genauigkeit erstellt werden kann.

Einmessungsbescheinigung und Gebäudeeinmessung

Nach Fertigstellung der Bodenplatte, können die Kontrollmessungen stattfinden. Dabei wird bei der Einmessungsbescheinigung die Lage des Hauskörpers und deren Höhenlage (Erdgeschoßfußbodenhöhe) kontrolliert sowie die Richtigkeit des Bauvorhabens gegenüber dem Bauamt bestätigt.

Die Gebäudeeinmessung dient der Überführung des Gebäudes in das Liegenschaftskataster und stellt das eingemessene Gebäude in der Flurkarte dar.