Grundstücksbewertung
Als „Sachverständiger für Grundstücksbewertung“ ist der öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI) berechtigt, unbebaute und bebaute Grundstücke zu bewerten und auf dieser Grundlage Wertgutachten anzulegen. Basis für ein solches Wertgutachten ist der aktuelle Zustand der Immobilie. Für diese Zustandsbegutachtung ist eine örtliche Besichtigung notwendig. Außerdem sind die Veröffentlichungen der örtlichen Gutachterausschüsse von hoher Bedeutung, um ein markt- und realitätsnahes Wertermittlungsergebnis erzielen zu können. Die Gutachterausschüsse führen die „Kaufpreissammlung“, welche sich aus den Daten aller Kaufverträge in dem zuständigen Gebiet (Landkreis, landkreisfreie Stadt) zusammensetzt. Aus diesen verschiedenen Informationen und der sach- und fachgerechten Auswertung in Form eines Wertgutachtens lässt sich Ihre Immobilie marktgerecht bewerten.